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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Für alle Übernachtungscamps gelten die Allgemeinen Reisebedingungen (ARB1992), festgelegt vom Fachverband der österreichischen Reisebüros. Die ARB 1992 finden Sie auf der Seite der Wirtschaftskamme www.wko.at , wir können Ihnen diese auf Wunsch gerne zusenden oder Sie laden die Informationen von unserer Homepage. Ergänzend bzw. für die restlichen Camps gelten die nachfolgend angeführten AGB. Daneben gelten ergänzend Bestimmungen des Österreichischen Rechts. Der Veranstalter der Feriencamps, die Firma AIC Travel Reisebüro und Reiseveranstaltungs GmbH ist ein vollkonzessioniertes Reisebüro. In der Folge wird nur mehr mit dem Namen AIC Bezug genommen. AIC fungiert als Buchungsstelle für alle Camps. Download "Allgemeine Geschäftsbedingungen" Download "Allgemeine Reisebedingungen 1992"

1. ANMELDUNG
Die Anmeldung zu den Kursen erfolgt über das Anmeldeformular per Fax, Post oder persönlicher Abgabe. Des Weiteren ist die Buchung über das Internet (www.feriencamps.at) sowie nach telefonischer oder mündlicher Rücksprache möglich. Mit der Anmeldung wird der Vertrag für den Kunden gegenüber AIC Travel Reisebüro und Reiseveranstaltungs GmbH (im Folgenden kurz AIC oder Veranstalter genannt) rechtsverbindlich. Mit Erhalt der Anmeldung übersendet AIC eine Buchungsbestätigung, durch die der Vertrag auch für den Veranstalter rechtsverbindlich wird. Für die interne Bearbeitung werden die Daten der Anmeldung elektronisch gespeichert und können vom Veranstalter in weiterer Folge (bis auf Widerruf) zur Information über Veranstaltungen, Aktionen sowie Leistungen von AIC und deren Kooperationspartnern verwendet werden.

2. RECHNUNG
Nachfolgend angeführte Bedingungen gelten für die Tagescamps. Bei allen Übernachtungscamps gelten die Rechnungsbedingungen der ARB 1992. Die nach der Buchung zugesandte Rechnung ist unmittelbar nach Rechnungserhalt zu begleichen. Ein Ausbleiben der vom Veranstalter zugesandten Rechnung muss dem Veranstalter innerhalb von 14 Tagen nach erfolgter Anmeldung mitgeteilt werden. Bei Buchungen, die innerhalb von 10 Tagen vor Camp Beginn getätigt werden, ist der Zahlscheinabschnitt der getätigten Überweisung am ersten Tag beim "Check In" (bei Benützung des Bustransfers im Bus) vorzuweisen. Sollte die Zahlung bis zum Campbeginn nicht eingelangt sein, behalten wir uns das Recht vor, die Teilnahme am Camp zu verweigern.

3. STORNO- & UMBUCHUNGSBEDINGUNGEN
Im Falle eines Rücktritts sind folgende Stornogebühren des Gesamtpreises der vereinbarten Leistung prompt fällig: bis 30 Tage vor Leistungsbeginn 10% 29 Tage bis 20 Tage vor Leistungsbeginn 25 % 19 Tage bis 10 Tage vor Leistungsbeginn 50% 9 Tage bis 4 Tage vor Leistungsbeginn 65% ab 3 Tage vor Leistungsbeginn 85% bei Nichtantritt 100% Der Rücktritt bzw. eine Änderung oder Umbuchung einer Campwoche muss vor Beginn dieser schriftlich bekanntgegeben werden. Eine Umbuchung auf einen Folgetermin ist auf Anfrage und nach Verfügbarkeit möglich. Gebühren dafür sind weiter unten angeführt. Im Falle einer Änderung/ Umbuchung bleiben erworbene Boni (Frühbucherbonus, Mehrwochenbonus) erhalten. Pro Änderung/ Umbuchung werden € 25,- Bearbeitungsgebühr fällig. Eine Änderung der Buchung tritt ein, wenn Daten einer bestehenden Buchung verändert werden. Nicht oder nur zum Teil wahrgenommene Leistungen (auch durch Krankheit) können nicht nachgeholt werden. Andere Personen können Leistungen ersatzweise übernehmen. Wenn durch diese Änderung/Umbuchung für den Veranstalter Kosten entstehen, werden diese in Rechnung gestellt. KUNDEN MIT STORNOVERSICHERUNG Optional kann der Kunde eine Stornoversicherung abschließen. Pro gebuchter Reise/ pro gebuchten Artikel werden dafür zusätzlich € 15,- in Rechnung gestellt. Im Falle eines Rücktritts sind Kunden mit Stornoversicherung von Stornogebühren ausgenommen.

4. LEISTUNGEN
4.1 Umfang Für den Umfang der vertraglichen Leistungen ist ausschließlich die Leistungsbeschreibung des Veranstalters verbindlich. Diese finden Sie auf www.feriencamps.at angeführt. Verschiebungen von Zeitabläufen (z.B. beim oder aufgrund des Transfers) können dem Veranstalter nicht zur Last gelegt werden. Durch Schlechtwetter verlorengegangene Unterrichtseinheiten werden nach Möglichkeit nachgeholt, ein Rechtsanspruch darauf besteht jedoch nicht. Das Programm wird, sofern möglich, bei jedem Wetter durchgeführt. Der Veranstalter behält sich vor, in Freizeiteinheiten Sonderprogramme im Umkreis des Campgeländes zu veranstalten. Sollte das Camp und der Aufenthalt wegen höherer Gewalt (Naturereignisse, Streiks, u.ä.) nicht programmgemäß verlaufen, bestehen keine Ersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter. Die Kosten eines dadurch verursachten längeren Aufenthalts am Kursort sowie Kosten aufgrund einer längeren Fahrtzeit gehen zu Lasten des Erziehungsberechtigten.

4.2 Teilnahme Teilnahmeberechtigt sind alle Kinder ab dem 5. Lebensjahr. Die Altersobergrenze für die Teilnahme ist an das jeweilige Programm gebunden und bei der Leistungsbeschreibung angeführt. Bei Sportcamps gelten die jeweils angegeben Voraussetzungen. Diese werden sowohl für Anfänger als auch Fortgeschrittene angeboten. Voraussetzung für die Teilnahme ist der vollständig beglichene Kursbeitrag. Dieser ist bei Tagescamps binnen 8 Tagen nach Erhalt der Rechnung (bei allen Übernachtungscamps gelten die Richtlinien der ARB 1992), bei Spätbuchung auf alle Fälle vor Leistungsbeginn zu überweisen/ zu bezahlen. Sollte eine Überweisung innerhalb dieses Zeitrahmens nicht mehr möglich sein - zum Beispiel aufgrund einer Buchung kurz vor Leistungsbeginn -, ist dieser spätestens am ersten Tag des Camps bar zu begleichen.

4.3 Transfer Tagescamps-Wien: Bei Buchung des Bustransfers werden € 5,-/gebuchter Woche eingehoben. Dieser Betrag ist einer Platzsicherung gleichzustellen. Beim Bustransfer können geringfügige Fahrzeitänderungen auftreten.

4.4 Mindestteilnehmerzahl AIC behält sich das Recht vor, Veranstaltungen aus organisatorischen Gründen (nicht erfüllte Mindestteilnehmerzahl) abzusagen, zusammenzulegen oder zu verschieben. Im Falle einer Absage durch den Veranstalter kann der Teilnehmer bzw. dessen Erziehungsberechtigter kostenlos auf ein anderes Camp umbuchen oder von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen. Bereits bezahltes Entgelt wird in diesem Fall rückerstattet.

4.5 besondere Wünsche Der Veranstalter ist bemüht, gegebenenfalls alle Unterbringungswünsche, wie zum Beispiel Aufteilung der TeilnehmerInnen in Gruppen oder Zimmer, zu erfüllen. Er ist jedoch ausschließlich an Angaben in der Campbeschreibung gebunden.

4.6 Abbruch Sollte der Campaufenthalt von einem Teilnehmer frühzeitig abgebrochen werden (Krankheit, disziplinäre Gründe, Heimweh) besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der bereits bezahlten Kurskosten.

4.7 Reklamation AIC setzt alles daran den Aufenthalt für die Teilnehmer als unvergessliches, positives Ereignis zu gestalten. Sollten dennoch etwaige Mängel oder Unzufriedenheit auftreten, ist dies unmittelbar nach Festellung dem Veranstalter (Campleiter oder Mitarbeiter des Buchungsbüros) mitzuteilen. Im Nachhinein reklamierte Mängel können nicht berücksichtigt werden.

5 HAFTUNG
5.1 Veranstalterhaftung AIC haftet nicht für Beeinträchtigungen und Störungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B.: Ausflüge und Besichtigungen, Zusatzangebote, diverse Sportprogramme, usw.) Zusätzlich weisen wir darauf hin, dass AIC soweit im Pauschalarrangement Bahn- und Busleistungen enthalten sind, auch nicht als Veranstalter auftritt. Diese Leistungen sind eigenverantwortlich von den Transportgesellschaften organisiert und veranstaltet und werden von uns lediglich vermittelt. Zum Schutze vor den Folgen selbstverschuldeter Schäden und solcher gegenüber dritten Personen empfehlen wir eine private Unfallversicherung, die durch Buchung unserer Stornoversicherung automatisch inkludiert ist. Eine Haftpflichtversicherung ist unabdingbare Voraussetzung für jeden Teilnehmer.

5.2 Teilnehmer Die Teilnahme an den Camps erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet für keinerlei Schäden oder Verletzungen, die der Kursteilnehmer während oder außerhalb des Kurses, auf dem Gelände, in seinem Vermögen oder an seinem Körper erleidet. Der Veranstalter empfiehlt, keine Gegenstände besonderen Wertes mitzunehmen. Er haftet nicht für Gegenstände, die im Rahmen des Camps verloren, abhanden oder gestohlen werden. Auf der Sportanlage der De La Salle Schule gibt es die Möglichkeit, versperrbare Garderobekästchen zu benützen. Für ein passendes Vorhängeschloss hat der Kursteilnehmer (seine Eltern/ Erziehungsberechtigten) Sorge zu tragen. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für in den Garderobekästchen untergebrachte Gegenstände. Der Veranstalter behält sich vor, TeilnehmerInnen wegen eines Vergehens gegen Verhaltensregeln abzumahnen und bei fortgesetzter Widersetzlichkeit, mutwilliger Sachbeschädigung, Straftaten u.ä. vom Kurs auszuschließen bzw. nach Hause zu schicken. Der Teilnehmer ist vom Erziehungsberechtigten oder einer nominierten Person vom Kursort abzuholen oder tritt die Heimreise auf Verantwortung des Erziehungsberechtigten selbständig an. Alle dadurch entstandenen Kosten gehen zu Lasten des Erziehungsberechtigten.

5.3 Reklamation (ergänzend zu Pkt. 5.3. ARB 1992) Sollte der Teilnehmer mit den angebotenen Leistungen nicht einverstanden oder unzufrieden sein, ist eine Meldung beim zuständigen Betreuer unerlässlich. Bitte teilen Sie das Ihrem Kind mit!

5.4 Gesundheit Teilnehmer mit schweren behandlungspflichtigen Organleiden, psychischen Störungen und Krankheiten des Nervensystems, sowie ansteckenden Krankheiten haben dies dem Veranstalter mitzuteilen.

5.5 Unfallversicherung Der Abschluss einer Unfallversicherung ist Sache des Kunden. Die erziehungsberechtigte Person haftet für Schäden die durch den Teilnehmer verursacht werden. Ohne schriftliche Information an den Veranstalter sind alle Teilnehmer an allen von der Campleitung organisierten Veranstaltungen zugelassen. Dies gilt auch für Transporte, Ausflüge, sportliche Anlässe, Aktivitäten und das Abschlussprogramm. Der Veranstalter haftet für keinerlei Schäden oder Verletzungen, die der Kursteilnehmer während oder außerhalb des Kurses auf dem Gelände, in seinem Vermögen oder an seinem Körper erleidet. AIC Travel Reisebüro und Reiseveranstaltungs GmbH ist gemäß der Reisebürosicherungsverordnung bei der Europäischen Reisebüroversicherungs AG versichert. Bei Abschluss unserer Stornoversicherung (Punkt 3) ist bei dieser automatisch eine zusätzliche Unfallversicherung inkludiert. Die Konditionen dazu finden Sie unter www.feriencamps.at

6. BONI
Diverse angebotene Boni können nur bei zeitgerechter Buchung bzw. innerhalb des Aktionszeitraumes eingelöst werden. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Boni werden auch nicht in Bar abgelöst.

7. BILDER Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die im Laufe der Camps gemachten Foto- und Filmaufnahmen, unentgeltlich zur Eigenwerbung zu verwenden.

8. VERANSTALTER

AIC Travel Reisebüro und Reiseveranstaltungs GmbH
A-1210 Wien, Anton Böck G. 20
FN 295570m Handelsgericht Wien
Veranstalternummer: 2007/0071
Email: office@aic-travel.at Tel.: +43 (1) 29000 50 Fax: +43 (1) 29000 60

Bankverbindung: Raiffeisenbank Oberes Waldviertel
Blz.: 32415 Kontonummer: 4606 UID: ATU63746806

Veranstalter des Reitcamps: LIPIZZANERGESTÜT-HIRSCH Am Teiritz 35, A-2100 Stetten
Veranstalter des Klettercamps: Naturfreunde Wien Kletterhallen GmbH Erzherzog-Karl-Straße 108, 1220 Wien, Firmenbuchnummer: 277315t
Veranstalter des Adventurecamps Goisern: Outback Adventure Center Gschwandt 171 - A-4822 Bad Goisern Firmenbuchnummer: FN211753b

Buchungsbüro
1210 Wien, Anton Böck Gasse 20 Tel.: +43 - 1 - 29000 50 Fax: +43 - 1 - 29000 60
Email: office@feriencamps.at

ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN
Für alle angebotenen Leistungen mit Übernachtung gelten die Allgemeinen Reisebedingungen ARB 1992 des Fachverbands österreichischer Reisebüros. Diese können auf der Webseite der Wirtschaftskammer Österreich unter folgendem Link abgerufen werden: www.reisebueros.at/ARB.pdf Daneben gelten ergänzend Bestimmungen des Österreichischen Rechts.